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Datenschutz

Alle Bilder, welche auf dieser Website erworben sind, unterliegen dem Copyright und dürfen nur für persoenliche Zwecke verwendet werden. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind Fotos, welche der Presse zur Veröffentlichung freigegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein Statement:

 

Ich stehe für wahrheitsgetreue, neutrale, Öffentlichkeitsarbeit ein. Ich respektiere offizielle und öffentliche Organisationen und deren Meinungen oder Beschwerden gegenüber der Presse, insofern die Berufsethik verletzt wird. Das internationale Recht auf Informationsfreiheit erlaubt es mir, Öffentlichkeitsarbeit nach Treu und Glauben zu verrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne der Rechtfertigung eines Grundes. Meine Arbeiten sind mit Ausnahme von Auftraggebern, jederzeit öffentlich und zur freien Einsicht zugänglich. Wenn es sich nicht um Personen des öffentlichen Interesses handelt, ist es mir frei, ohne Nachfrage diese auf Widerruf zu veröffentlichen.

Die Praeambel:

 

Die Pressefreiheit schliesst die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, Meinungsäusserung und Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und Verpflichtung fuer das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. Die Regelungen zum Redaktions-datenschutz gelten fuer die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung der Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Die Berufsethik raämt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, sofern die Berufsethik verletzt wird. Diese Praeambel ist Bestandteil der ethischen Normen.

 

 

Pressecodex

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